Beratung - Wertermittlung - Vermietung - Verkauf
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
1. Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen als rechtswirksam an. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme hinsichtlich des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer. |
2. Der Maklervertrag mit Hilde Hollinger Wohnimmobilien kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns -mündlich oder schriftlich - erteilter Auskünfte zustande.
3. Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
4. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
5. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtageforderung sind ausgeschlossen, soweit die aufrechenbare Forderung nicht bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
6. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies schriftlich und unverzüglich, d.h. spätestens nach drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/ Exposés unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
7. Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind vertrauliche Informationen und daher nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den er die Maklerinformation weitergegeben hat, das Geschäft selbst vornimmt. Die Provision wird bei Abschluss des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte.
8. Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
9. Hilde Hollinger Wohnimmobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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Hilde Hollinger Wohnimmobilien Büro Elmshorn: 04121 - 261 11 66 Büro Pinneberg: 04101 - 39 80 900
Mobil: 0171 - 280 30 80
www.hollinger-immobilien.com |